Ethik-Statut und Ethik-Charta im Sport Swiss Olympic beim Eislaufclub St. Jakob Basel-Münchenstein (EjB)
1. Grundsatz
Als dem Schweizer Eislaufverband angehörender Verein anerkennt der Eislaufclub St. Jakob Basel-Münchenstein das Ethik-Statut von Swiss Olympic (gültig ab 1. Oktober 2025) vollumfänglich.
Dazu gehören:
- Professionalität im Sport
- Integrität
- Gesunder Sport
- Respektvoller Umgang im Sport
- Fairplay im Sport
- Erfolg und Nachhaltigkeit im Sport
sowie insbesondere die neun Prinzipien der Ethik-Charta im Sport.
➡️ Weitere Informationen:
- Ethik-Statut Swiss Olympic
- Ethik-Charta im Sport
- Ethik-Compass Swiss Olympic
- Sportgericht Swiss Olympic
- Meldestelle Sportintegrity.ch
2. Gültigkeit
Das Ethik-Statut von Swiss Olympic gilt für den Eislaufclub St. Jakob Basel-Münchenstein und alle Personen, die in Verbindung mit dem Verein stehen.
Dazu gehören insbesondere:
- Mitglieder des Vereins,
- Eltern und Erziehungsberechtigte von minderjährigen Mitgliedern,
- Trainer:innen, Leiter:innen und Moniteur:innen,
- sowie Vorstandsmitglieder und Funktionsträger:innen.
Mit dem Eintritt in den Eislaufclub St. Jakob Basel-Münchenstein wird das Ethik-Statut automatisch anerkannt und akzeptiert.
Das Statut gilt unabhängig von Ort, Funktion oder Tätigkeit – entscheidend ist die Zugehörigkeit oder Mitwirkung im Verein und dessen Eislaufschule für die gesamte Dauer der Verbindung.
3. Ethik-Verstösse
Ethik-Verstösse im Sport werden durch den Eislaufclub St. Jakob Basel-Münchenstein geahndet und können den Ausschluss aus dem Verein oder weitere Sanktionen zur Folge haben.
Dies gilt auch für die Anstiftung oder Unterstützung eines Ethik-Verstosses.
Basel-Münchenstein, Oktober 2025
Eislaufclub St. Jakob Basel-Münchenstein
Julie Eggemann und Rahel Liviero
Co- Präsidentin