Ethik-Statut und Ethik-Charta im Sport Swiss Olympic beim Eislaufclub St. Jakob Basel-Münchenstein (EjB)

1. Grundsatz

Als dem Schweizer Eislaufverband angehörender Verein anerkennt der Eislaufclub St. Jakob Basel-Münchenstein das Ethik-Statut von Swiss Olympic (gültig ab 1. Oktober 2025) vollumfänglich.

Dazu gehören:

  • Professionalität im Sport
  • Integrität
  • Gesunder Sport
  • Respektvoller Umgang im Sport
  • Fairplay im Sport
  • Erfolg und Nachhaltigkeit im Sport

sowie insbesondere die neun Prinzipien der Ethik-Charta im Sport.

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2. Gültigkeit

Das Ethik-Statut von Swiss Olympic gilt für den Eislaufclub St. Jakob Basel-Münchenstein und alle Personen, die in Verbindung mit dem Verein stehen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Mitglieder des Vereins,
  • Eltern und Erziehungsberechtigte von minderjährigen Mitgliedern,
  • Trainer:innen, Leiter:innen und Moniteur:innen,
  • sowie Vorstandsmitglieder und Funktionsträger:innen.

Mit dem Eintritt in den Eislaufclub St. Jakob Basel-Münchenstein wird das Ethik-Statut automatisch anerkannt und akzeptiert.
Das Statut gilt unabhängig von Ort, Funktion oder Tätigkeit – entscheidend ist die Zugehörigkeit oder Mitwirkung im Verein und dessen Eislaufschule für die gesamte Dauer der Verbindung.

 

3. Ethik-Verstösse

Ethik-Verstösse im Sport werden durch den Eislaufclub St. Jakob Basel-Münchenstein geahndet und können den Ausschluss aus dem Verein oder weitere Sanktionen zur Folge haben.
Dies gilt auch für die Anstiftung oder Unterstützung eines Ethik-Verstosses.

 

Basel-Münchenstein, Oktober 2025

Eislaufclub St. Jakob Basel-Münchenstein
Julie Eggemann und Rahel Liviero
Co- Präsidentin